- Präambel
Dräger hat mit der GeKo GmbH eine Kooperation vereinbart, vor dessen Hintergrund es Dräger ermöglicht wird den Mitarbeitern therapeutische Maßnahmen und Dienstleistungen anzubieten, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, sowie zukünftige Arbeitsausfälle durch Krankheiten zu minimieren und die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern. GeKo als Vertragspartner Ihres Arbeitgebers möchte Ihnen als berechtigten Nutzer das bestmögliche Therapieangebot bieten.
- Vertragsbeginn, Laufzeit
- Durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung nimmt der Nutzer das Angebot seines Arbeitgebers an, die Therapieleistungen der GeKo-GmbH, gemäß dem o.a. Kooperationsvertrag in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Räumen (GeKo-Cube Revalstr.) in Anspruch zu nehmen.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass die Nutzungsmöglichkeiten einerseits an das aktive Beschäftigungsverhältnis bei der Drägerwerk AG & Co KG aA oder einem verbundenen Drägerunternehmen mit Sitz in Lübeck, Deutschland (Dräger Deutschland) gebunden ist und anderseits an das Bestehen des Vertragsverhältnisses zwischen Dräger und GeKo.
Die Nutzungsmöglichkeiten beginnt mit Abschluss der vorliegenden Vereinbarung, frühestens jedoch mit der Aufstellung und Einrichtung des GeKo-Cubes.
Die Nutzungsmöglichkeit endet mit Ablauf des Monats nach fristgerechtem Eingang der Kündigung gem. 3), spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Zeitpunkt des Abbaus / Abtransports des GeKo-Cube.
- Diese Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der GeKo GmbH kann beidseits mit einer Frist von 4 Wochen durch schriftliche Anzeige gegenüber der jeweiligen anderen Partei ordentlich gekündigt werden,
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine Schwangerschaft, der dauerhafte Wohnortwechsel, der Zugang der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen den Parteien, die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen den Parteien aus sonstigen Gründen, die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Dräger und der Geko GmbH.
- Verpflichtungen der Nutzer
- Zur Ermöglichung des Zugangs erhält der Nutzer eine Trainings- und Schlüsselkarte.
Der Nutzer verpflichtet sich, diese Karte nicht weiterzugeben, ausschließlich für sich selbst zu nutzen und Dritten den Zugang zum GeKo-Cube nicht zu ermöglichen. Jeder Verlust der Schlüsselkarte ist sofort bei der GeKo GmbH zu melden.
- Der Nutzer bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken für die Durchführung eines Herz-Kreislauftests, Gesundheitsanalysen, einer Nutzung der Geräte und/oder die Teilnahme an Kursen jeder Art bestehen. Im Zweifelsfall verzichtet der Nutzer eigenverantwortlich auf die Maßnahmen. Es wird grundsätzlich eine ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung empfohlen (ggfs. kostenpflichtig). Der Nutzer versichert, keine bewegungsrelevanten Medikamente einzunehmen. Im Zweifelsfall wird ein ärztliches Konzil inkl. schriftlicher Bestätigung eingeholt.
- Der Nutzer hat Kenntnis von dem Inhalt der Hausordnung, welche ausdrücklich auch Gegenstand dieser Vereinbarung werden. Er versichert die Kenntnis und das Einverständnis der Inhalte der Hausordnung.
- Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht: a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit der Vermieter nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.
- Nutzungsgebühr
- Der Nutzer zahlt eine monatliche Nutzungsgebühr i.H.v. 10,- € inkl. Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass der Nutzer bereits einen Nutzungsvertrag für den Dräger-Fitnessclub des Betreibers Vital Aktiv plus am Standort Moislinger Allee abgeschlossen hat, gilt für die Dauer der gleichzeitigen Nutzung beider Zentren eine reduzierte monatliche Nutzungsgebühr i.H.v. 5,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Nach Abstimmung mit Dräger kann die Nutzungsgebühr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angehoben werden, wobei dann dem Nutzer eingeräumt wird, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich zu kündigen.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Geko GmbH. Der Nutzer ermächtigt die Geko GmbH Zahlungen im Rahmen der erworbenen Leistungen mittels Lastschrift einzuziehen. Die Zahlungsweise erfolgt monatlich und ist jeweils am 15. des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Zugleich weist der Nutzer sein Kreditinstitut an, die von der Geko GmbH auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
- Datenschutz
Das Hausrecht wird durch Dräger und die Geko GmbH ausgeübt. In dem GeKo-Cube erfolgt ausschließlich aus Gründen der Sicherung der Nutzergesundheit und des Hausrechts (insbesondere der Schutz des eigenen Objekts) eine Kamera-überwachung durch die GeKo GmbH. Die Aufzeichnungen werden regelmäßig von der GeKo GmbH gelöscht und Dritten nicht zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich um einen privilegierten Zweck i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. e), f) DSGVO. Die Geko GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Nutzerdaten an Dräger weiterzuleiten zum Zwecke von Erhebungen über die Ausnutzung des Cubes sowie zur internen Abrechnung bei Dräger. Der Nutzer bestätigt, dass er über die Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO belehrt und aufgeklärt wurde. Die Auskunftserteilung über die Datenverarbeitung erfolgt über die Geko GmbH,
Middelwegg 46, 48691 Vreden, office@geko-gesundheit.de,
Tel.: 02564/398204
- Sicherheit
Der GeKo-Cube ist mit einem Sicherheits- und Notrufsystem ausgestattet. Bei alleinigem Aufenthalt im GeKo-Cube ist das Tragen des Notrufknopfes am Körper verpflichtend. Mit Drücken des Notrufknopfes wird ein Alarmierungsplan ausgelöst. Als erstes schaltet sich die Leitstelle auf das Sicherheitssystem, eine Kommunikation mit der Leitstelle ist dann möglich. Es kann ein Alarm ausgelöst werden. Entstehende Kosten (insbesondere Verwaltungs- und Einsatzkosten) für einen mutwillig ausgelösten Alarm trägt der Nutzer.
- digitale Therapiebetreuung
Bei entsprechender Terminvereinbarung besteht die Möglichkeit, dass der Therapeut sich per Videokonferenz in den GeKo-Cube aufschaltet und dann therapeutische Leistungen über Bild- und Tontechnik erbringt.
- Kontaktaufnahme
Das GeKo-Team darf in Bezug auf die Therapie, Termine, Gesundheitsanalysen, Gesundheitsaktionen und zu allgemeinen Gesundheitsthemen persönlich mit dem Nutzer Kontakt aufnehmen. Dies betrifft SMS-/E-Mail-/Telefonkontakt als auch persönliche Anrufe. Die Nutzerdaten werden zu keiner Zeit an Dritte weitergereicht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Änderungen oder Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende wirksamen Vereinbarung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.